Übersicht der übermittelten personenbezogenen Daten anfordern
Was ist das?
(Behördliche) Organisationen können Daten über Sie bei der Gemeinde anfordern. Zum Beispiel für:
- Renten
- Leistungen
- Mietzuschuss
- Steuern
- Gerichtsverfahren
Wenn Sie wissen möchten, welche Daten die Gemeinde über Sie gespeichert hat, können Sie eine Übersicht darüber anfordern. Dies können Sie in der Gemeinde tun, in der Sie wohnen.
Wie funktioniert das?
Um Ihnen einen vollständigen Überblick zu verschaffen, konsultiert die Gemeinde nicht nur ihre eigenen Systeme. Sie informiert sich auch darüber, welche nationalen Behörden Ihre Daten eingesehen haben.
Was muss ich tun?
Sie beantragen die Übersicht schriftlich bei der Gemeinde.
Was brauche ich?
Sie stellen den Antrag schriftlich beim Gemeindeamt. Dem Antrag fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweises bei.
Wie lange dauert es?
Sie erhalten die Übersicht innerhalb von vier Wochen.
Zusätzliche Informationen
Die Übersicht reicht maximal zwanzig Jahre zurück. So lange muss die Regierung gemäß dem Gesetz über die Basisregistrierung von Personen sogenannte „Vergaben” aufbewahren. Dieses Gesetz ist jedoch erst am 6. Januar 2014 in Kraft getreten. Bis dahin betrug die gesetzliche Aufbewahrungsfrist ein Jahr. Daher ist es nicht immer möglich, alle Informationen der letzten zwanzig Jahre für Sie zu finden.