Tod, Erklärung
Was ist das?
Wenn jemand gestorben ist, melden Sie dies bei der Gemeinde, in der die Person gestorben ist. Die Gemeinde bearbeitet den Tod dieser Person im Personenstandsregister und im BasisregisterBRP). Die Anmeldung des Todes ist obligatorisch. Dies geschieht in der Regel durch den Bestattungsunternehmer. Als Hinterbliebener können Sie dies auch selbst tun.
Was brauche ich?
- B Umschlag mit ärztlichem Formular über die Todesursache
- gültiger Nachweis der Identität des Anmelders
- wenn eine Verschiebung der Einäscherung oder Beerdigung erforderlich ist: eine entsprechende Genehmigung
- möglicherweise das Ehebuch des Verstorbenen
Wenn der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist, nehmen Sie auch:
- Bescheinigung über den natürlichen Tod (von einem Gerichtsmediziner)
Wenn der Verstorbene nicht auf natürliche Weise gestorben ist, auch mitnehmen:
- Bescheinigung eines nicht natürlichen Todes (von einem Gerichtsmediziner)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Bestattung oder Einäscherung (von der Staatsanwaltschaft)
Direkt regeln
Persönliche Meldung
Als Hinterbliebener können Sie eine Erklärung persönlich abgeben. Dies ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie unter (0543) 49 33 33 an.
Steuererklärungen digital einreichen
Der Bestattungsunternehmer kann die Erklärung online über eHerkenning abgeben.
Reichen Sie eine digitale Erklärung ein? Dann brauchen Sie nur das Original des ärztlichen Attests und eventuell weitere Originaldokumente zu schicken. Spätestens am nächsten Arbeitstag erhalten Sie das Zeugnis, die Abschrift und alle anderen Unterlagen per E-Mail.
Zusätzliche Informationen
Ist jemand aus den Niederlanden im Ausland gestorben? Dann müssen Sie dies der Gemeinde, in der die Person gewohnt hat, melden. Dazu benötigen Sie eine (beglaubigte) Sterbeurkunde von dem Ort, an dem die Person gestorben ist. Sie können sich an die niederländische Botschaft oder das Konsulat wenden . Gibt es in dem Land, in dem Sie sich befinden, keine niederländische diplomatische Vertretung? Dann können Sie sich an die Botschaft eines anderen EU-Landes wenden. Oder wenden Sie sich an Ihre Reiseorganisation oder die örtliche Polizei. Weitere Informationen finden Sie auf der Website derRijksoverheid.
Aufschub der Bestattung oder Einäscherung
Manchmal ist es nicht möglich, jemanden innerhalb von 6 Tagen nach seinem Tod zu bestatten oder einzuäschern. Sie können dann beim Bürgermeister einen Aufschub beantragen. In der Regel arrangiert der Bestattungsunternehmer diesen Aufschub.
Erklärung des Todes