Exhumierung und Umbettung oder Einäscherung
Was ist das?
Sie möchten eine verstorbene Person an einem anderen Ort erneut bestatten oder einäschern lassen. Dazu müssen Sie den Verstorbenen exhumieren lassen. Das ist nur möglich, wenn Sie:
- die Erlaubnis des/der Grabeigentümer(s) haben
- eine Genehmigung der Gemeinde haben
Wie funktioniert das?
Wenn Sie eine Leiche exhumieren lassen wollen, brauchen Sie immer die Erlaubnis des Grabrechtsinhabers.
Abgesehen von der Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde einreichen.
Umbettung oder stille Einäscherung
Es kann gute Gründe geben, eine Leiche exhumieren zu lassen. Zum Beispiel, wenn Sie die sterblichen Überreste des Verstorbenen in ein anderes Grab umbetten oder auf einen anderen Friedhof überführen wollen. Sie können die Überreste auch einäschern lassen. Für eine Einäscherung innerhalb eines Jahres nach der Bestattung benötigen Sie die Genehmigung der Staatsanwaltschaft des Exhumierungsortes.
Was muss ich tun?
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. In der Regel stellt ein Bestattungsunternehmer den Antrag auf Umbettung oder Einäscherung.
Was kostet das?
Ein Antrag auf Umbettung oder anschließende Einäscherung ist gebührenpflichtig (Bestattungsgebührenverordnung).