Öffnungszeiten Geschäfte

Was ist das?

In der Gemeinde Aalten wurde eine Verordnung über die Ladenöffnungszeiten erlassen. In Bezug auf die Öffnungsmöglichkeiten von Geschäften an Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Ausnahmeregelung. Das bedeutet, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Öffnungszeiten gelten auch von Montag bis Samstag. Die Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für:

  • Erster Weihnachtstag;
  • Easter Sunday;
  • Pfingstsonntag;
  • 4. Mai nach 19:00 Uhr.