Öffnungszeiten Geschäfte
Was ist das?
In der Gemeinde Aalten wurde eine Verordnung über die Ladenöffnungszeiten erlassen. In Bezug auf die Öffnungsmöglichkeiten von Geschäften an Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Ausnahmeregelung. Das bedeutet, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Öffnungszeiten gelten auch von Montag bis Samstag. Die Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für:
- Erster Weihnachtstag;
- Easter Sunday;
- Pfingstsonntag;
- 4. Mai nach 19:00 Uhr.
Örtliche Vorschriften
Verordnung über die Ladenöffnungszeiten der Gemeinde Aalten 2015