Öffnungszeiten Gastronomie einmalig anpassen

Was ist das?

Wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb eine Feier oder Veranstaltung organisieren, kann es vorkommen, dass Sie die Öffnungszeiten dafür einmalig anpassen möchten. In diesem Fall beantragen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung, um länger geöffnet haben zu dürfen.

Was muss ich tun?

Sie müssen mindestens 8 Wochen im Voraus eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde beantragen. Geben Sie bei Ihrem Antrag folgende Informationen an:

  • Ihr Name und der Name des Vorgesetzten
  • Name und Ort Ihres Gastronomiebetriebs
  • warum Sie länger geöffnet haben möchten
  • an welchem Tag (welchen Tagen) Sie länger geöffnet haben möchten
  • bis wann Sie geöffnet haben möchten

Zu spät und/oder unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Befreiung von der Sperrstunde für Gastronomiebetriebe stellen.

Antrag auf Befreiung von der Sperrstunde für Gastronomiebetriebe

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenordnung. Siehe örtliche Vorschriften.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung