Umweltzähler
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Omgevingswet.
Ab diesem Zeitpunkt nimmt auch das Omgevingsloket (Umweltamt) seine Arbeit auf. In diesem Amt können Sie:
- prüfen, ob für Ihr (Bau-)Projekt eine Genehmigung erforderlich ist;
- sehen, ob Sie eine Meldung machen müssen;
- Ihre Genehmigungen direkt beantragen und Meldungen einreichen;
- auf einer Karte pro Standort sehen, welche Regeln und Richtlinien für welche Aktivität(en) gelten;
- eine Beratung mit der Gemeinde beantragen;
- in einer Übersicht sehen, welche Meldungen und Anträge Sie gestellt haben.
Das Omgevingsloket befindet sich noch in der Entwicklung. In den kommenden Jahren wird das Omgevingsloket weiter verbessert, ergänzt und erweitert. Darüber hinaus können Sie Anträge und Meldungen auch weiterhin auf andere Weise bei der Gemeinde einreichen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Gemeinde.
OLO, Ruimtelijkeplannen.nl und AIM werden zum 1. Januar 2024 abgeschaltet
Ab Inkrafttreten des Omgevingswet Sie keine Genehmigungsanträge und Meldungen mehr über das Online-Umweltportal (OLO) und das Internetmodul für Aktivitäten (AIM) einreichen. Dies ist dann über das neue Umweltportal möglich, das Teil des digitalen Systems Omgevingswet DSO) ist. Auch Ruimtelijkeplannen.nl, wo Sie Bebauungspläne einsehen können, wird abgeschaltet. Diese können Sie ab dem 1. Januar 2024 über das neue Omgevingsloket einsehen. Auch wenn ein Antrag bereits im Entwurf vorliegt oder den Status „Vorbesprechung” hat, ist es ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, diesen über Omgevingsloket online einzureichen.
Anträge, die vor dem 1. Januar 2024 über OLO eingereicht wurden, können noch bis zum 1. Juli 2024 über OLO ergänzt werden. Nach Inkrafttreten des Omgevingswet können Sie Omgevingswet noch Ergänzungen zu bereits eingereichten Anträgen über OLO einreichen. Dies ist bis zu einem halben Jahr nach dem Datum des Inkrafttretens möglich.
Möchten Sie mehr erfahren?
Möchten Sie mehr über das neue digitale Umweltportal erfahren? Wichtige Informationsquellen sind:
- Informationsstelle für Lebensumfeld (IPLO), der Wissenspartner für Gesetze und Vorschriften rund um das Omgevingswet, das Lebensumfeld und das DSO in der Praxis. Kontakt: 088 797 07 90 (erreichbar an Werktagen von 9:00 bis 17:00 Uhr). Sie können Ihre Fragen auch über „Fragen Sie unsere Experten | Informationsstelle für Lebensumfeld (iplo.nl) “ an die IPLO richten. Sie erhalten dann innerhalb weniger Werktage eine Antwort auf Ihre Frage. Die IPLO kann natürlich keine Fragen zu lokalen oder regionalen Vorschriften beantworten.
- Bei Fragen zur Nutzung des neuen Omgevingsloket (Umweltportal) können Sie sich ebenfalls an das IPLO wenden. Das Hilfezentrum Omgevingsloket des IPLO finden Sie unter: Hilfezentrum – Omgevingsloket