Umbau, Reparatur oder Wartung von Denkmälern
Was ist das?
Wenn Sie Ihr Denkmal renovieren oder reparieren wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Umweltgenehmigung von der Gemeinde. Erkundigen Sie sich über das Omgevingsloket, ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Nationalen Agentur für Kulturerbe oder in der Broschüre.
Wie funktioniert das?
Für Änderungen oder die Instandhaltung von Baudenkmälern benötigen Sie häufig eine Genehmigung. Baudenkmäler sind Gebäude, Parks oder Statuen, die vom Staat oder der Gemeinde als Denkmäler ausgewiesen sind.
Sie wollen Arbeiten an einem Denkmal durchführen? Dann brauchen Sie eine Umweltgenehmigung für die folgenden Arbeiten:
- Abriss, Störung, Verlegung oder Veränderung (eines Teils) des Denkmals
- das Denkmal in einer Weise zu reparieren oder zu benutzen (oder benutzen zu lassen), die es beschädigt oder gefährdet
Keine Genehmigung erforderlich
Für normale Instandhaltungsarbeiten an einem Denkmal benötigen Sie keine Genehmigung. Dabei handelt es sich um Arbeiten zur Erhaltung des Vorhandenen. Sie brauchen auch keine Genehmigung, wenn der Denkmalwert durch die Arbeiten nicht gemindert wird. Das gilt zum Beispiel für das Abschleifen und Streichen in derselben Farbe, das Auswechseln zerbrochener Fenster, das Aufsetzen von Strohdächern oder das Auswechseln von Dachziegeln.
Was sollte ich tun?
- Prüfen Sie über das Omgevingsloket, ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen.
- Bevor Sie die Genehmigung beantragen, erklären Sie der Gemeinde, was Sie tun wollen. Die Gemeinde kann Ihnen dann sofort sagen, ob dies möglich und erlaubt ist. So verhindern Sie, dass Sie einen Antrag stellen, der später abgelehnt wird.
- Beantragen Sie die Genehmigung über Omgevingsloket online.
- Wenn es sich nicht um eine größere Renovierung handelt, beantragen Sie die Genehmigung mindestens 8 Wochen im Voraus.
- Wenn es sich um eine größere Renovierung handelt, sollten Sie dies mindestens 6 Monate im Voraus tun.
- Bei einer größeren Renovierung erstellt die Gemeinde zunächst einen Entscheidungsentwurf für Ihren Antrag.
- Wenn Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb von 6 Wochen dazu äußern. Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme an, warum.
- Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
Was benötige ich?
- Ihr DigiD, wenn Sie ein privater Eigentümer sind.
- Ihre eRecognition, wenn Sie Geschäftsinhaber sind.
- Lagepläne (Maßstab 1:1.000).
- Grundriss jedes Stockwerks mit Abmessungen und Aufteilung der Räume (Maßstab 1:100).
- Alle Fassadenansichten und relevanten Querschnitte (Maßstab 1:100).
- Beschreibung der bestehenden und neuen Situation.
- Ausführliche Beschreibung des Denkmals.
Wie lange wird es dauern?
- Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern.
- Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Große Renovierung
- Innerhalb von 26 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern.
- Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen beim Gericht Beschwerde einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie auch eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf abgegeben haben.
Zusätzliche Informationen
Geschützte Stadt- und Dorfgebiete
Der Schutz von Stadt- und Dorfansichten ist im Umweltplan und im Umweltgesetz geregelt. Für Grundstücke innerhalb des geschützten Stadt- oder Dorfbildes gelten andere Regeln für genehmigungsfreies Bauen. Dies gilt sowohl für Denkmäler als auch für Nicht-Denkmäler.
Genehmigung eines archäologischen Denkmals
Ein archäologisches Denkmal ist eine Stätte, die zu unserem kulturellen Erbe gehört, weil sich auf oder im Boden Überreste, Gegenstände oder andere historische Spuren erhalten haben. Sie beantragen bei der Gemeinde eine Genehmigung für ein archäologisches Denkmal.
Der Schnappschuss
Das Umweltgesetz trennt das Bauen in einen technischen und einen räumlichen Teil. Daraus ergeben sich 2 Aktivitäten:
- die technische Konstruktionstätigkeit und
- die Aktivität Umweltplan für eine Struktur.
Wir nennen dies den "Schnappschuss".
Technische Konstruktionstätigkeit
Bei der bautechnischen Tätigkeit geht es um die Prüfung eines Antrags anhand der Regeln zur bautechnischen Qualität aus der Bauverordnung (Bbl). Zum Beispiel die statische Sicherheit eines Bauwerks. Mit der Kürzung sind mehr technische Bautätigkeiten genehmigungsfrei, weil die räumlichen Voraussetzungen keine Rolle mehr spielen.
Umweltplan Aktivität für Struktur
Die Prüfung eines Bauwerks für die räumliche Errichtung, Instandhaltung und Nutzung eines Bauwerks anhand des Umweltplans wird als Umweltplantätigkeit für ein Bauwerk bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Gebäudehöhe und der Gebäudeanteil. Aber auch Regelungen zum Erscheinungsbild eines Bauwerks (Wohlbefinden) und die Zuordnung von Funktionen im Umweltplan.