Organisation von Lotterien, Wettbewerben, Bingo

Was ist das?

Eine Lotterie, ein Wettbewerb oder Bingo ist ein Glücksspiel. Wollen Sie ein Glücksspiel veranstalten? Wenn ja, müssen Sie es anmelden. Ein Glücksspiel hat einige wichtige Merkmale:

  • Der Spieler kann einen Preis gewinnen.
  • Der Spieler hat keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis.
  • Der Erlös des Glücksspiels kommt einer wohltätigen Einrichtung von allgemeinem Interesse zugute. Zum Beispiel für ein neues Clubhaus, Instrumente für den Musikverein oder die Renovierung der Kirche.

Sie brauchen keine Genehmigung zu beantragen, wenn Sie ein Bingo oder ein Glücksspiel mit Werbecharakter veranstalten, aber Sie müssen dies der Gemeinde 14 Tage im Voraus melden. Das zu diesem Zweck vorgesehene Meldeformular finden Sie im Abschnitt "Direkt veranstalten".

Was sollte ich tun?

  • Wenn das Preispaket der Lotterie oder des Wettbewerbs weniger als 4.500 € beträgt, beantragen Sie die Genehmigung bei der Gemeinde. Tun Sie dies mindestens 4 Wochen im Voraus.
  • Wenn das Preispaket der Lotterie oder Verlosung mehr als 4.500 € beträgt, müssen Sie bei der Spielbehörde eine Lizenz beantragen.
  • Bitte beachten Sie! Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten und das Preispaket weniger als 2.300 € beträgt, brauchen Sie keine Lizenz zu beantragen.

Bingo anmelden

Melden Sie das Bingo mindestens 14 Tage im Voraus bei der Gemeinde an.

Glücksspielsteuer

Wenn Sie eine Lotterie, einen Wettbewerb, Bingo oder ein anderes Glücksspiel veranstalten, müssen Sie Glücksspielsteuer zahlen. Sie können dies tun, auch wenn Sie keine Lizenz benötigen.

Wie funktioniert das?

Sie können ein Gewinnspiel veranstalten, wenn:

  • mindestens 50 % des Erlöses gehen an wohltätige Zwecke
  • Sie verwenden bis zu 50 % des Erlöses für die Bezahlung des Preispakets und der Ausgaben

Sie können ein Auswahlverfahren veranstalten, wenn:

  • der Teilnehmer muss etwas dafür tun. Zum Beispiel einen Slogan machen, eine Geschichte schreiben oder ein Foto machen
  • eine Jury entscheidet, wer die Preise gewinnt

Sie können ein Bingo veranstalten, wenn:

  • ein Verein, der seit mindestens drei Jahren besteht, organisiert das Bingo
  • der Wert der Preise pro Spielrunde 400 € nicht übersteigt
  • der Wert der Preise pro Sitzung übersteigt nicht 1.550 €.

Sie können ein Glücksspiel zu Werbezwecken veranstalten, wenn Ihr einziger Zweck darin besteht, dafür zu werben. Zum Beispiel für ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Organisation. Sie müssen jedoch die Regeln einhalten, die im Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken festgelegt sind. Dieser Verhaltenskodex kann auf der Website der Glücksspielbehörde eingesehen werden.

Mit Ihrem Lizenzantrag oder Ihrer Anmeldung kleiner Glücksspiele (z.B. eines Bingos) geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • die Gestaltung des Glücksspiels
  • den Tag und die Uhrzeit, zu der Sie das Glücksspiel veranstalten
  • den Gesamtwert der Preise
  • Registrierungsnummer der Handelskammer (Ihres Unternehmens oder Ihrer Vereinigung)
  • Kopie der Statuten der Vereinigung

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenordnung. Siehe örtliche Vorschriften.

Unmittelbar arrangieren

Mit dem nachstehenden Formular können Sie online eine Lizenz für eine Lotterie oder eine Anmeldung für die Veranstaltung kleiner Glücksspiele beantragen.

Meldung der Veranstaltung kleiner Glücksspiele

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung