Schülertransport
In der Gemeinde Aalten fahren Kinder so weit wie möglich selbstständig zur Schule. Ist das nicht möglich? Dann sorgen die Eltern für den Transport, beispielsweise indem sie ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Schule bringen. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich. Beispielsweise weil die Schule weit entfernt ist, weil Ihr Kind aufgrund einer Behinderung nicht Fahrrad fahren kann oder aufgrund der familiären Situation. Oder aufgrund einer Kombination dieser Faktoren.
In solchen Fällen kann die Gemeinde Unterstützung anbieten. Dies wird auch als Schülertransport bezeichnet. Die Voraussetzungen hierfür sind in jedem Fall:
- Der Schülerbeförderung wird von der Gemeinde nur gewährt, wenn ein Schüler tatsächlich und dauerhaft in der Gemeinde Aalten wohnt.
- Die Kosten werden für die nächstgelegene Schule erstattet, die für Ihr Kind zugänglich ist, wenn diese weiter als 6 Kilometer vom Aufenthaltsort entfernt ist. Zur Berechnung der Entfernung wird der ANWB-Routenplaner (kürzeste Route) verwendet.
- Keine anmeldung keinen Transport. Der Schultransport muss rechtzeitig und jedes Schuljahr neu beantragt werden und wird bei Bewilligung niemals rückwirkend finanziert.
- Die Bearbeitungsfrist beginnt nach anmeldung der vollständigen anmeldung . Für die Bearbeitung und Entscheidung über die anmeldung Schülertransport gilt formal eine Zeitspanne acht Wochen, die in Ausnahmefällen um vier Wochen verlängert werden kann.
- Die gegebenenfalls erforderliche Begleitung liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Sie müssen dies selbst organisieren.
Welche Unterstützung gibt es?
Die Regelung für den Schülertransport gilt für (Sonder-)Grundschulen und Sonderschulen (Sekundarstufe). Die Gemeinde bietet folgende Möglichkeiten:
Fahrradzulage
Zunächst prüfen wir, ob Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren kann. Kann Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren, eventuell in Begleitung? Dann kann die Gemeinde eine Fahrradvergütung anbieten.
Erstattung für öffentliche Verkehrsmittel
Ist es nicht möglich, mit dem Fahrrad zu fahren, aber kann Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen? Dann erstattet die Gemeinde die Kosten für Bus oder Bahn. Gegebenenfalls auch für eine Begleitperson, wenn Ihr Kind noch nicht in der Lage ist, völlig selbstständig zu reisen.
Kilometerpauschale
Ist es Ihrem Kind nicht möglich, selbstständig oder unter Begleitung mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu fahren? Und sind Sie als Elternteil/Erziehungsberechtigter in der Lage, Ihr Kind selbst zur Schule zu bringen und abzuholen? Dann ist in einigen Fällen eine Erstattung der gefahrenen Kilometer möglich.
Behindertengerechter Transport
Wenn Ihr Kind weder mit dem Fahrrad noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann und ein eigener Transport nicht möglich ist, hat Ihr Kind möglicherweise Anspruch auf einen behindertengerechten Transport (Taxibus ZOOV School). Bei einem behindertengerechten Transport kann es erforderlich sein, dass Sie mit Ihrem Kind das Fahren mit dem Fahrrad und/oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel üben.
Kombination von Transportmitteln
Manchmal ist der Schritt, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, noch etwas zu groß. In Absprache mit der Gemeinde ist es daher auch möglich, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen. Zum Beispiel bis zu den Herbstferien mit dem Fahrrad und danach mit dem Kleinbus oder morgens mit einem angepassten Transportmittel und nachmittags mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Um zu bestimmen, was erforderlich ist, betrachten wir unter anderem:
- die Entfernung zur Schule
- das Alter des Schülers
- Einschränkungen des Schülers oder der Eltern
- die eigenen Möglichkeiten der Eltern
- die familiäre Situation
Wichtige Punkte
Selbstständig reisen lernen
Manchmal kann ein Kind noch nicht selbstständig reisen, aber im nächsten Jahr schon. Als Elternteil helfen Sie Ihrem Kind dabei, beispielsweise durch Fahrrad- oder ÖPNV-Training. Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose ÖPNV-Karte zur Verfügung stellen, um dies zu üben. Eltern können auch eine Begleiterkarte erhalten, um gemeinsam mit ihrem Kind zu reisen.
Sie bleiben verantwortlich
Auch wenn Sie eine Erstattung erhalten oder Ihr Kind mit dem angepassten Transport mitfährt, bleiben Sie für den Schultransport verantwortlich. Wenn das Taxi oder der Bus nicht erscheint oder nicht fährt, müssen Sie selbst für den Transport sorgen.
Transport rechtzeitig anfordern
Die Gemeinde prüft beantragung acht Wochen. Danach dauert die Planung des Taxitransports maximal eine Woche. Manchmal dauert es weniger lang, aber das kann nicht garantiert werden. Beantragen Sie den Transport daher rechtzeitig. Wir können erst dann eine Entscheidung treffen, wenn wir alle erforderlichen Informationen erhalten haben.
Angepasster Transport ist gemeinsamer Transport
Ein Taxibus befördert mehrere Kinder gleichzeitig. Änderungen in Ihrer anmeldung sich auf andere Familien und die Planung auswirken. Nach der Genehmigung dauert es noch fünf Werktage, bis der Transport geplant ist.
Feste Schulzeiten
Um Taxifahrten erschwinglich zu halten, fahren die Taxis nach einem festen Fahrplan pro Schule. Sie berücksichtigen keine halben Tage, Unterrichtswechsel oder andere Ausnahmen.
Beschwerden über Taxifahrten
Versuchen Sie zunächst, Beschwerden mit dem Fahrer oder dem Kundendienst von ZOOV School zu klären. Ist dies nicht möglich? Dann können Sie eine Beschwerde bei der unabhängigen Beschwerdestelle einreichen. ZOOV School sorgt dafür, dass Ihre Beschwerde ordnungsgemäß bearbeitet wird, und erstattet der Gemeinde darüber Bericht.
Haben Sie Fragen zum Schülertransport oder möchten Sie Unterstützung beantragung?
Rufen Sie die Gemeinde Aalten unter der Telefonnummer 0543 49 33 33 an oder senden Sie eine E-Mail an leerlingenvervoer@aalten.nl. Der Berater für Schülerbeförderung bespricht mit Ihnen Ihre persönliche Situation. Dabei wird geprüft, welche Möglichkeiten und gegebenenfalls welche weiteren Schritte erforderlich sind.