Kontrolle der Kinderbetreuung

Was ist das?

Es ist wichtig, dass eine Kindertagesstätte, eine außerschulische Betreuung, eine Gastelternstelle oder eine Gastelternagentur von guter Qualität ist. Wenn Sie eine Kinderbetreuungseinrichtung haben, wird Ihr Standort daher jedes Jahr von einem Inspektor des städtischen Gesundheitsdienstes (GGD) kontrolliert.

Wie funktioniert das?

Der GGD-Inspektor kommt unangemeldet und kontrolliert unter anderem:

  • Ihr pädagogischer Plan in der Praxis eingehalten wird
  • für die Anzahl der betreuten Kinder genügend Personal vorhanden ist
  • die Gruppen sind nicht zu groß
  • jeder Mitarbeiter hat ein Führungszeugnis (VOG)
  • jeder Mitarbeiter hat die richtigen Qualifikationen
  • es gibt einen sicheren und gesunden Empfangsort

Der Inspektor stellt auch Fragen an den Elternbeirat. Der GGD verfasst einen Bericht über die Inspektion.

Für Eltern

Im Landelijk Register Kinderopvang(LRK) finden Sie Angaben zu allen Kinderbetreuungseinrichtungen, die die gesetzlichen Anforderungen für den Start erfüllen. Hier finden Sie auch die Registrierungsnummer jeder Einrichtung. Diese Nummer benötigen Sie, wenn Sie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. Auf der LRK-Website können Sie auch die GGD-Berichte herunterladen.

Wenn Sie als Elternteil eine Beschwerde über eine Kinderbetreuungseinrichtung haben, wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde zunächst an die Einrichtung selbst. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder Ihre Beschwerde nicht ernst genommen wird, können Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 3 Monaten an die Geschillencommissie Kinderopvang richten. 

Haben Sie als Elternteil einen Konflikt mit einer Kinderbetreuungseinrichtung? In diesem Fall können Sie Ihre Beschwerde bei der Stiftung Beschwerdekommission für Kinderbetreuung einreichen.

Wenn Sie als Beteiligter Hinweise auf Risiken für die Qualität oder Sicherheit der Kinderbetreuung haben, können Sie dies als Signal an die GGD oder die Gemeinde melden.

Was sollte ich tun?

Sie müssen den Inspektionsbericht der Aufsichtsbehörde für Kinderbetreuung auf Ihrer Website veröffentlichen. Wenn Sie keine Website haben, müssen Sie den Bericht an einem für Eltern und Personal zugänglichen Ort zur Einsichtnahme bereitstellen.

Kinderbetreuungsgesetz

Nach dem Kinderbetreuungsgesetz muss jede formelle Kinderbetreuungseinrichtung bei der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Nationale Register für Kinderbetreuung (LRK) stellen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Überwachung und Durchsetzung finden Sie in dem Merkblattder Zentralregierung .