Informationen für politische Parteien
Alle vier Jahre finden in den Niederlanden Kommunalwahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am Mittwoch, dem 18. März 2026, statt. Weitere Informationen finden Sie unter kiesraad.nl. Auf dem Wahlkalender finden Sie alle wichtigen Termine.
Registrierungsantrag Parteiname
Parteien können ihren Namen („Bezeichnung“) beim zentralen Wahlbüro der Gemeinde registrieren lassen. Der Name der Partei wird dann oben auf der Kandidatenliste und auf dem Stimmzettel stehen. Parteien, die ihren Namen registrieren lassen möchten, müssen ein Verein mit voller Rechtsfähigkeit sein.
Reichen Sie den Registrierungsantrag bis zum 22. Dezember 2025 um 17:00 Uhr ein. Teilen Sie uns per E-Mail mit, wann Sie vorbeikommen möchten: verkiezingen@aalten.nl. Dann können wir einen Termin für Sie einplanen.
Weitere Informationen: Anleitung zur Registrierung von Namen politischer Parteien
Nur befugte Fahrer dürfen den Registrierungsantrag einreichen.
Wer diese Personen sind, geht aus der Satzung und der Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister hervor. Bei der Registrierungsanfrage werden ein Bevollmächtigter und ein stellvertretender Bevollmächtigter registriert. Diese bevollmächtigen die Personen, die die Kandidatenlisten einreichen, den Namen der politischen Partei über diese Liste zu setzen.
Kaution
Die Parteien müssen eine Kaution an das zentrale Wahlbüro der Gemeinde zahlen. Die Kaution beträgt 112,50 €. Die Partei erhält diese Kaution zurück, wenn sie bei den Kommunalwahlen eine gültige Kandidatenliste einreicht.
Einreichen bei der Registrierungsanfrage
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Musterformular„Antrag auf Eintragung einer Bezeichnung„ “
- Eine Abschrift der Satzung (festgehalten in einer notariellen Urkunde).
- Eine kürzlich beglaubigte Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister.
- Ein Nachweis über die Zahlung der Kaution.
- Eine Erklärung der politischen Partei über die Benennung des Bevollmächtigten und des stellvertretenden Bevollmächtigten; diese Erklärung ist im Registrierungsantrag enthalten. Diese bevollmächtigen die Personen, die die Kandidatenlisten einreichen, den Namen der politischen Partei über diese Liste zu setzen.
Nur bei neuem Namen ist eine Registrierung erforderlich
Manchmal ist es nicht erforderlich, einen Parteinamen zu registrieren:
- Wenn die Bezeichnung bereits bei den letzten Kommunalwahlen registriert war und damals eine gültige Kandidatenliste eingereicht wurde.
- Wenn eine Partei mit derselben Bezeichnung teilnimmt, die bereits im nationalen oder provinzialen Register eingetragen ist. Dies wird als „Durchwirkung” bezeichnet.
- Wenn die Partei keinen Namen hat und mit einer leeren Liste antritt.
Ohne Registrierung kein Name
Die Registrierung einer Bezeichnung ist nicht verpflichtend. Eine politische Partei kann auch mit einer leeren Liste an der Wahl teilnehmen. In diesem Fall steht bei dieser Partei nur eine Nummer oben auf der Kandidatenliste und auf dem Stimmzettel.
Weitere Informationen: Registrierung des Namens der Partei
Unterstützungserklärung abgeben
Um eine Unterstützungserklärung abzugeben, können Sie sich vom Montag, 19. Januar 2026, bis einschließlich Montag, 2. Februar 2026, an das Team für Bürgerangelegenheiten der Gemeinde Aalten wenden.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Donnerstag 08:30 - 17:00
(Dienstag bis 19:00) - Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren. So können wir Ihnen die nötige Aufmerksamkeit widmen. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie bitte die Nummer 0543 49 33 33 an.
Einreichung der Kandidatenlisten
Der Tag der Kandidatur ist der 2. Februar 2026. An diesem Tag müssen Sie die Unterlagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr endgültig einreichen.
Vorzeitige Einreichung von Kandidatenlisten
Im Januar 2026 organisieren wir eine Vorab-Einreichung. Bei dieser Vorab-Einreichung überprüfen wir, ob alle Unterlagen vollständig sind. Das hat den Vorteil, dass Sie am Tag der Kandidatur sicher sein können, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Außerdem haben Sie, falls diese noch nicht vollständig sind, Zeit, dies noch zu erledigen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie die Vorab-Einreichung vorgenommen haben, müssen Sie die Unterlagen am 2. Februar 2026 dennoch endgültig einreichen!
Beratungen am Tag der Kandidatur
- Kandidatenliste.
- Einverständniserklärung.
- Kopien der Ausweise neuer Parteimitglieder, die noch keinen Sitz haben.
- Unterstützungserklärung, wenn Ihre Partei zum ersten Mal an den Wahlen teilnimmt oder bei den letzten Wahlen keinen Sitz errungen hat.
- Nachweis über die Zahlung der Kaution.
- Erklärung über die beabsichtigte Niederlassung, wenn das Parteimitglied nicht in Doetinchem wohnt.
- Befugnis der Partei, dem Einreicher zu gestatten, den Namen der Partei über die Liste zu setzen.