Was ist das?

Wenn Sie mit einer Maschine graben wollen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, vorab eine Grabungsmeldung beim Grundbuchamt einzureichen. Mit dieser:

  • hilft Ihnen, Aushubschäden und gefährliche Situationen in der Umgebung zu vermeiden
  • zur Sicherheit des Baggers beitragen

Bei einer Fläche von 500 mal 500 Metern oder weniger ist ein Grabungsbericht ausreichend. Für größere Flächen sollten Sie mehrere Berichte erstellen oder einen Spurenbericht wählen. 

Wie funktioniert das?

Nach der Grabungsmeldung erhalten Sie digitale Informationen über die Lage der unterirdischen Kabel und Rohre. Mit diesen Informationen graben Sie sorgfältig. Die Informationen müssen vor Ort vorhanden sein, wenn die Grabungsarbeiten stattfinden.

Wenn der Aushubbereich einen "leitungsgefährdenden Inhalt" oder ein Netz von hohem Wert enthält, kann der Netzbetreiber Vorsichtsmaßnahmen verlangen.

Was sollte ich tun?

Sie machen die Mitteilung an das Grundbuchamt.

  • Für eine einmalige Ausgrabungsmeldung verwenden Sie bitte das Formular KLIC-Ausgrabungsmeldung.
  • Wenn Sie regelmäßig Meldungen machen, müssen Sie sich als Kadaster-KLIC-Kunde registrieren und Mein Kadaster nutzen.

Befindet sich die Ausgrabungsstätte in einem Sicherheitsbereich, gilt ein anderes Verfahren.

Wie lange dauert es?

Mechanische Aushubarbeiten können Sie frühestens 20 und spätestens zwei Arbeitstage vor deren Beginn melden.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie graben werden, und Sie eine längere Vorbereitungszeit benötigen, stellen Sie eine Orientierungsanfrage. Bitte beachten Sie: Mit den Informationen, die Sie als Antwort auf eine Orientierungsanfrage erhalten, dürfen Sie noch nicht graben. Wenn das Datum des Beginns der Grabungsarbeiten bekannt ist, müssen Sie trotzdem eine Grabungsmeldung einreichen. Es ist daher ratsam, innerhalb von 20 Tagen vor Beginn der Arbeiten eine Grabungsmeldung einzureichen.