Geschlechtsumwandlung

Was ist das?

Wenn Sie Ihr Geschlecht geändert haben, können Sie dies im Basisregister Personen (BRP) anpassen lassen. Sie können Ihr Geschlecht von „Mann” in „Frau” ändern lassen oder umgekehrt.

Die Anmeldung einer Geschlechtsänderung ist kostenlos. Beachten Sie jedoch die Kosten für die Erneuerung Ihres Reisepasses, Personalausweises und/oder Führerscheins. Nach der Anmeldung der Geschlechtsänderung sind diese nämlich nicht mehr gültig.

Wie funktioniert das?

Es gibt vier Schritte:

  1. Kompetenznachweis regeln
  2. Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt Ihres Geburtsortes (oder in Den Haag).
  3. Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses
  4. informieren anderer Behörden

Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie einen Termin, um eine Änderung Ihres Geschlechts in Ihrer Geburtsurkunde bei der Gemeinde, in der Sie geboren sind, zu melden. Bei diesem Termin teilen Sie direkt mit, welchen Vornamen Sie künftig tragen möchten. Ab einem Alter von 16 Jahren kann die Erklärung ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten abgegeben werden.

Keine niederländische Staatsangehörigkeit

Wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie den Antrag nur stellen, wenn Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit mindestens einem Jahr in den Niederlanden wohnen. Wenn Ihre Geburtsurkunde nicht in den Registern des Standesamtes in den Niederlanden eingetragen ist, müssen Sie eine Erklärung beim Standesbeamten der Gemeinde Den Haag abgeben.

Was brauche ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • Erklärung (nicht älter als sechs Monate) eines benannten Sachverständigen einer der folgenden Stellen:
    • das Wissens- und Versorgungszentrum für Geschlechtsdysphorie des VU Medical Center in Amsterdam
    • das Genderteam des Universitätsklinikums Groningen in Groningen
    • das Genderteam des Curium Leiden Universitätsklinikums in Leiden

Wie lange dauert es?

Sie erhalten sofort einen Ausdruck der Änderung.

Zusätzliche Informationen

Andere Behörden informieren

Alle Behörden, die Zugriff auf das Basisregister Personen (BRP) haben, werden automatisch über eine Änderung des Geschlechts und gegebenenfalls geänderte Vornamen informiert. Auf dieser Grundlage ändern sie Ihre Daten selbst. Dies gilt für:

  • Krankenversicherer
  • Pensionskasse
  • Sozialversicherungsanstalt
  • Finanzamt
  • Rijksdienst für den Straßenverkehr
  • UWV

Bei Behörden und Unternehmen, die keinen Zugang zum BRP haben, müssen Sie Ihre personenbezogenen Daten selbst ändern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bank
  • Versicherungsgesellschaft
  • Vereine und Stiftungen
  • Abonnements
  • Hausarzt
  • Zahnarzt
  • Krankenhaus
  • Lohnbuchhaltung

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Unternehmen eine Kopie Ihres neuen Personalausweises oder Reisepasses verlangen werden.

Ausländischer Reisepass

Eine ausländische Geburtsurkunde ändert sich nicht, wenn Sie Ihre Daten in den Niederlanden gemäß dem Transgendergesetz ändern. Das bedeutet, dass auch der ausländische Reisepass hier nicht geändert werden kann. Eine Ausnahme gilt für Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit.

Informationen darüber, wie dies in anderen Ländern geregelt ist, erhalten Sie bei Transgender Europe.

Die Unmöglichkeit, einen ausländischen Pass zu ändern, kann zu vielen Problemen führen, beispielsweise bei der Identifizierung oder beim Abschluss von Verträgen.