Eingetragene Partnerschaft
Was ist das?
Wenn Sie Ihre Beziehung zu Ihrem Partner offiziell dokumentieren, aber nicht heiraten wollen, können Sie Ihre Partnerschaft bei der Gemeinde eintragen lassen.
Was muss ich tun?
Sie rufen bei der Gemeinde an, um das Datum und die Uhrzeit Ihrer eingetragenen Partnerschaft festzuhalten. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und die erforderlichen Meldeformulare. Für die Abgabe der Meldeformulare müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Sie Ihre eingetragene Partnerschaft eingehen wollen
- Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor der Eintragung Ihrer Partnerschaft erfolgen.
- Geben Sie an, wer Ihre Trauzeugen bei der Zeremonie sein werden. Diese Personen müssen volljährig sein. Sie können mindestens 2 und höchstens 4 Trauzeugen benennen.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung werden Sie Folgendes besprechen
- das Datum und den Ort der eingetragenen Partnerschaft;
- Welchen Trauredner Sie wünschen;
- Wer wird bei der Zeremonie als Trauzeuge auftreten?
- Ob Sie ein Partnerschaftsheft wünschen;
- Wie hoch sind die Kosten?
Wichtig
- Sie und Ihr Partner sind beide 18 Jahre oder älter;
- Sie sind beide unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person.
Im Ausland lebende niederländische Staatsangehörige
Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und hat mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Wenn ja, reichen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag ein. In diesem Fall raten wir Ihnen, die Anmeldung mindestens 6 Monate vor dem Datum der Eintragung vorzunehmen. Es kann nämlich sein, dass Sie zusätzliche Dokumente einreichen müssen. Vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns, um eine Reihe von Fragen zu klären.
Folgen der eingetragenen Partnerschaft im Ausland
Es gibt einige Länder, die eingetragene Partnerschaften nicht anerkennen. Das kann Folgen haben, wenn Sie zum Beispiel in einem anderen Land leben oder leben wollen. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des betreffenden Landes, ob dies bei Ihnen der Fall ist.
Viele Informationen finden Sie auch auf der Website der Rijksoverheid.
Was brauche ich?
- Gültige Ausweispapiere von Ihnen und Ihrem Partner
- Kopie der gültigen Ausweise Ihrer Zeugen
Manchmal werden bei der Anmeldung zusätzliche Dokumente benötigt
Wenden Sie sich bitte zunächst an die Gemeinde, wenn einer oder beide Partner im Ausland geboren sind, außerhalb der Niederlande leben oder gelebt haben. In diesem Fall müssen oft zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall mindestens 6 Monate vor dem Datum der Trauung an uns über das Kundenkontaktzentrum unter (0543) 49 33 33. Sie können auch eine E-Mail an burgerlijkestand@aalten.nl senden.
Was kostet das?
Kosten der eingetragenen Partnerschaft
Verschiedene Tarife
| Tschüss | Zeit | Tarif 2025 |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 09:00-16:00 | € 425.35 |
| Montag bis Freitag | nicht zwischen 09.00-16.00 Uhr fallen | € 649,15 |
| Samstag, allgemein anerkannter Feiertag oder nach dem AGB-Gesetz bestimmter Tag | 09:00-16:00 | € 850,90 |
| Vor Ort, bis 1-3-2025 keine Gebühr. Ab 1-3-2025 Betrag zum angegebenen Tarif | ab 1-3-2025 Aufpreis | € 119,40 |
| Montagmorgen: Abschluss ohne Zeremonie im Beratungszimmer, nur in Anwesenheit von max. 4 Zeugen | 9 Uhr und 9.30 Uhr | Kostenlos |
| Montag bis Donnerstag: Zeremonie ohne Zeremonie im Beratungsraum: nur in Anwesenheit von max. 8 Personen inkl. Trauzeugen | 09:00-16:00 | € 153,30 |
| Beschreibung | Tarif 2025 |
|---|---|
| Erklärung zum Personenstand | € 17,10 |
| Partnerschaftsbroschüre/Hochzeitsbroschüre | € 29,80 |
| Anderen Standort bestimmen (Aufpreis) bis 01-03-2025 | € 0,00 |
| Ernennung eines bereits in einer anderen Gemeinde vereidigten Trauredners (BABS) | € 128,75 |
| Ernennung eines noch nicht vereidigten Trauredners (BABS) | € 393,45 |
| Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe | € 38,40 |
| Stornierung/Änderung | € 38,40 |
| Tschüss | Zeit | Tarif |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 09:00-16:00 | € 434.25 |
| Montag bis Freitag | nicht zwischen 09.00-16.00 Uhr fallen | € 662,75 |
| Samstag, allgemein anerkannter Feiertag oder nach dem AGB-Gesetz bestimmter Tag | 09:00-16:00 | € 868,75 |
| Vor Ort | Zuschlag | € 121,95 |
| Montagmorgen: Abschluss ohne Zeremonie im Beratungszimmer, nur in Anwesenheit von max. 4 Zeugen | 9 Uhr und 9.30 Uhr | Kostenlos |
| Montag bis Donnerstag: Zeremonie ohne Zeremonie im Beratungsraum: nur in Anwesenheit von max. 8 Personen inkl. Trauzeugen | 09:00-16:00 | € 156,50 |
| Beschreibung | Tarif |
|---|---|
| Erklärung zum Personenstand | € 17,80 |
| Partnerschaftsbroschüre/Hochzeitsbroschüre | € 31,10 |
| Anderen Standort bestimmen (Aufpreis) bis 01-03-2025 | € 0,00 |
| Ernennung eines bereits in einer anderen Gemeinde vereidigten Trauredners (BABS) | € 131,45 |
| Ernennung eines noch nicht vereidigten Trauredners (BABS) | € 401,70 |
| Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe | € 39,20 |
| Stornierung/Änderung | € 39,20 |
Bitte bezahlen Sie alle Gebühren, wenn Sie bei uns die Anmeldung der beabsichtigten Partnerschaft einreichen (vorzugsweise per Debitkarte).
Zusätzliche Informationen
In der Gemeinde Aalten können Sie zwischen drei Formen der Partnerschaftsregistrierung wählen.
Eingetragene Partnerschaft mit Zeremonie
Die Registrierung findet im Trausaal des Rathauses in Aalten statt (maximal 60 Personen). Sie können auch einen Ort Ihrer Wahl bestimmen. Eine eingetragene Partnerschaft mit Zeremonie ist von Montag bis Samstag möglich. Für eine Registrierung am Samstag wird ein erhöhter Tarif .
Eingetragene Partnerschaft ohne Zeremonie
Eine Partnerschaftsanmeldung ohne Zeremonie kann montags bis donnerstags zwischen 09:00-16:00 Uhr erfolgen.
- Sie können mit einer Gruppe von bis zu 8 Personen kommen (einschließlich Zeugen)
- Es wird keine Rede geben
- Sie können keinen Trauredner wählen
- Die Zeremonie findet in einem Besprechungsraum des Gemeindeamtes, Hofstraat , Aalten, statt.
Freie eingetragene Partnerschaft
Montagmorgens um 09.00 oder 09.30 Uhr können Sie Ihre Partnerschaft kostenlos anmelden.
- Nur Ihre Zeugen sollten anwesend sein
- Es wird keine Rede geben
- Sie können keinen Trauredner wählen
- Die Zeremonie findet in einem Besprechungsraum des Gemeindeamtes, Hofstraat , Aalten, statt.
Ort Ihrer Wahl
Die Trauung findet normalerweise im Trausaal des Rathauses statt. Bevorzugen Sie einen externen Ort? In der Gemeinde Aalten gibt es eine große Auswahl an Hochzeitslocations. Alle diese Orte sind als Hochzeitslocations zugelassen.
Möchten Sie die Zeremonie an einem Ort abhalten, der nicht als offizieller Trauungsort in unserer Gemeinde ausgewiesen ist? Dann wenden Sie sich an das Bürgeramt, Tel. (0543) 49 33 33.
Denken Sie daran, dass Sie mit dem externen Hochzeitsort selbst Vereinbarungen über Datum und Uhrzeit Ihrer Trauung treffen. Hochzeitslocations verlangen oft eine Miete für die Nutzung des Veranstaltungsortes.
Standesbeamte der Gemeinde Aalten
Weitere Informationen über Hochzeitsbeamte finden Sie hier.
Bringen Sie Ihren eigenen Standesbeamten mit (BABS)
Es ist möglich, Ihre Partnerschaft von einem „eigenen” Standesbeamten registrieren zu lassen. Dies kann eine Person sein, die bereits als ABS/BABS in einer anderen Gemeinde ernannt wurde. Es kann aber auch eine Person sein, die noch nicht vereidigt und ernannt wurde. Dieser Standesbeamte wird dann für einen Tag ernannt. Der Antrag hierfür muss spätestens 6 Monate vor dem Datum Ihrer eingetragenen Partnerschaft bei der Gemeinde Aalten eingereicht werden. Das Formular „Antrag auf Ernennung zum BABS für einen Tag” können Sie bei der Gemeinde anfordern.
Für das Mitbringen eigener BABS fallen zusätzliche Gebühren an.
Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
- Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das "Ja-Wort". In einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
- Eine eingetragene Partnerschaft kann, wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben, außergerichtlich beendet werden. Bei einer Ehe müssen Sie immer vor Gericht gehen, um eine Scheidung zu erwirken.
- Bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es keine rechtliche Trennung, bei der Ehe schon.
- Eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau wird überall auf der Welt anerkannt. Eine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen wird jedoch nicht anerkannt. Auch eine eingetragene Partnerschaft wird nicht von allen Ländern anerkannt. Einige Länder kennen diese nur für zwei Männer oder für zwei Frauen. Erkennt das Land, in dem Sie Urlaub machen, leben oder Geschäfte machen wollen, die eingetragene Partnerschaft nicht an? Dann wird man Sie als unverheirateten Partner ansehen. Sie haben dann möglicherweise nicht die Rechte und Pflichten, die verheiratete Partner in diesem Land haben.
Andere Bedingungen
- Sie dürfen keine Partnerschaft mit Ihrem eigenen Kind, Bruder, Schwester, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Halbbruder oder Halbschwester eingehen.
- Sie können nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft gezwungen werden.
- Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Vormunds oder des kantonalen Richters.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Minister für Justiz und Sicherheit die Genehmigung dennoch erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Geschwister geworden sind. Dies wird als Heiratsdispens bezeichnet.
Heirat oder Gütergemeinschaft
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue güterrechtliche Bestimmungen. Die allgemeine Gütergemeinschaft wird durch eine beschränkte Gütergemeinschaft ersetzt. Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Weitere Informationen finden Sie unter Rijksoverheid oder fragen Sie einen Notar. Auch wenn Sie sich unsicher sind, ist es ratsam, einen Notar zu konsultieren. Die Wahl des Notars ist Ihnen freigestellt .
Co-Mutterschaft (Eintragung der Ehe oder Partnerschaft zwischen 2 Frauen)
Die Mit-Mutterschaft entsteht automatisch, wenn das Kind während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft geboren wird. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen unbekannten Spender handelt. Dies können Sie mit einer Elternschaftserklärung der Stiftung Spenderdaten nachweisen.
Ist der Spender des Kindes bekannt? Zum Beispiel, wenn der Spender ein Freund, Bekannter oder Familienmitglied ist. Dann erhält die Co-Mutter nicht automatisch die rechtliche Elternschaft über ein Kind. In diesem Fall können Sie das Kind anerkennen. Sie können die Anerkennung auch schon vor der Geburt des Kindes veranlassen. In diesem Fall sind Sie ab der Geburt des Kindes ein rechtlicher Elternteil.
Die Mutterschaft durch Anerkennung wird im Ausland nicht immer anerkannt. Es gibt Länder, in denen die rechtliche Elternschaft von Co-Müttern durch Anerkennung nicht gesetzlich geregelt ist. Dies ist von Bedeutung, wenn Sie im Ausland Urlaub machen oder wenn Sie und/oder Ihr Kind später im Ausland leben werden. Mutterschaft durch Adoption wird im Ausland in der Regel besser akzeptiert. Für weitere Informationen zur Adoption wenden Sie sich bitte an einen Anbieter von Rechtshilfe.
Weitere Informationen zur Erkennung eines Kindes finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.