Die Gemeinden im Achterhoek erteilen zum kommenden Jahreswechsel keine Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper

Ab dem Jahreswechsel 2026/2027 gilt ein landesweites Feuerwerksverbot für Privatpersonen. Das Gesetz räumt den Bürgermeistern die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen für Vereine oder Stiftungen zu erteilen. Die Bürgermeister der acht Gemeinden in der Region Achterhoek haben beschlossen, zum Jahreswechsel 2026/2027 keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den privaten Gebrauch zu erteilen. Das bedeutet, dass auch Vereine oder Stiftungen kein Feuerwerk abbrennen dürfen.

Mit dieser Entscheidung möchte die Gemeinde den Einwohnern, Vereinen und anderen Betroffenen bereits jetzt Klarheit verschaffen. Die wichtigsten Gründe sind die eingeschränkten Möglichkeiten zur Überwachung und Durchsetzung während der Silvesternacht sowie die zu hohen Sicherheits- und Haftungsrisiken. Die Gemeinden halten es daher nicht für vertretbar, für diese Silvesternacht Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Nach dem Jahreswechsel werten die Gemeinden die Maßnahmen aus, unter anderem auf der Grundlage der Erfahrungen der Polizei und anderer beteiligter Organisationen. Die Ergebnisse fließen in die Vorbereitungen für die nächsten Jahreswechsel ein.