Gemeinde haftbar machen
Was ist das?
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben oder verletzt wurden und die Gemeinde dafür verantwortlich ist, können Sie die Gemeinde haftbar machen. Dazu reichen Sie eine Schadensersatzforderung bei der Gemeinde ein.
Wie funktioniert das?
Es gibt zwei Arten von Schäden, für die Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen können:
- Schäden, die Ihnen durch eine Handlung der Gemeinde entstanden sind.
- Schäden aufgrund mangelnder Instandhaltung von Straßen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen und Bauwerken durch die Gemeinde.
Die Gemeinde prüft Ihren Schadensersatzanspruch. Wenn die Gemeinde ebenfalls der Ansicht ist, dass sie haftbar ist, wird Ihnen der Schaden (oder ein Teil davon) ersetzt.
Was muss ich tun?
Melden Sie Schäden zunächst Ihrem eigenen Versicherer, wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die die Art des Schadens, den Sie erlitten haben, abdeckt. Dieser Versicherer wird dann die Entschädigung von der Gemeinde zurückfordern. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese im Namen von Ihnen die Gemeinde haftbar machen.
Wenn Sie nicht versichert sind, müssen Sie den Schadenersatzanspruch selbst bei der Gemeinde einreichen. Geben Sie in Ihrem Schadenersatzanspruch folgende Angaben an:
- Beschreibung des Ereignisses (mit Ort, Datum und Uhrzeit)
- warum Sie die Gemeinde haftbar machen
- Beschreibung des Schadens
- die Schadenshöhe
- Namen der Sachverständigen, die Ihren Schaden begutachtet haben
- Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer
- die Kontonummer (IBAN), auf die eine eventuelle Entschädigung überwiesen werden kann
Was brauche ich?
- Nachweis des entstandenen Schadens
- Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens, z. B. eine Reparaturrechnung
- Erklärung des Geschehens und der Entstehung des Schadens, beispielsweise ein Polizeiprotokoll bei einem Unfall
- gegebenenfalls eine unterzeichnete Zeugenaussage
- ggf. Fotos
Die Gemeinde kann Sie um zusätzliche Informationen bitten. Sie werden innerhalb von zwei Wochen darüber informiert.