Parken für Behinderte
Was ist das?
Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Andere Autofahrer dürfen hier nicht parken.
Sie können bei der Gemeinde einen eigenen Behindertenparkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes beantragen. Sie erhalten dann einen reservierten Parkplatz, auf dem nur das Fahrzeug mit Ihrem Kennzeichen zugelassen ist.
Wie funktioniert das?
Um einen individuellen Behindertenparkplatz zu erhalten, muss der Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Antragsteller muss mit Wohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller bewegt sich selbstständig in einem privaten Kraftfahrzeug, das sie/er selbst auf mehr als zwei Rädern fährt.
- Der Antragsteller verfügt über einen gültigen Führerschein.
- Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises (GPK) gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der nationalen Verordnung über Behindertenparkausweise (CDJZ/WBI/2001-829).
- Der Antragsteller kann keine angemessenen Parkplätze auf dem Gelände bereitstellen.
- Der zu kennzeichnende Parkplatz wird die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss usw. nicht beeinträchtigen, und es werden genügend Parkplätze für die allgemeine Nutzung zur Verfügung stehen.
- Der Behindertenparkplatz kann in der Nähe des Interessenten, auf jeden Fall aber in einer Entfernung von 100 m von der Wohnung realisiert werden.
Was brauche ich?
- (Kopie von) Ihrem Behindertenparkausweis
- Erklärung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie den Parkplatz an Ihrem Arbeitsplatz haben möchten.
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Verwenden Sie das nachstehende Formular, um online einen Behindertenparkplatz zu beantragen.
Antrag auf einen Behindertenparkplatz
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