Parkausweis für Behinderte
Was ist das?
Ein Behindertenparkausweis ist für Menschen bestimmt, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, kurze Strecken (maximal 100 Meter) selbstständig zurückzulegen. Mit diesem Ausweis können Sie auf Behindertenparkplätzen in allen EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz parken. Sie müssen sich jedoch an die örtlichen Parkvorschriften halten.
Es gibt 3 Arten von Karten.
Fahrerkarte
- Für Menschen, die selbst Auto fahren, einen gültigen Führerschein besitzen und aufgrund ihrer Behinderung nicht weiter als 100 Meter selbstständig gehen können. Auch nicht mit Hilfsmitteln wie einem Stock oder Krücken.
Fahrgastkarte
- Für Menschen, die nicht selbst Auto fahren können und aufgrund ihrer Behinderung nicht weiter als 100 Meter selbstständig gehen können. Auch nicht mit Hilfsmitteln wie einem Stock oder Krücken.
- Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen
- Unterstützung vom Auto zum jeweiligen Standort erforderlich
Manchmal erhält jemand eine Kombination aus einer Fahrerkarte und einer Passagierkarte. Zum Beispiel, wenn Sie dauerhaft im Rollstuhl sitzen.
Karte Einstellungen
- für Einrichtungen, die Bewohner mit Behinderungen befördern.
Wie funktioniert das?
- Der Parkschein ist auf den Namen einer Person ausgestellt.
- Der Parkausweis ist nicht an ein Kennzeichen gebunden. Sie können die Karte für jedes Auto verwenden.
- Die Parkkarte ist je nach Ihrer medizinischen Situation maximal 5 Jahre gültig.
- Medizinische Beurteilung: Nach Ihrem Antrag beurteilt ein unabhängiger Arzt Ihre Situation. Der Arzt prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und gibt der Gemeinde eine Empfehlung. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet die Gemeinde, ob Sie die Karte erhalten.
Was brauche ich?
Ihr gültiges Ausweisdokument
Ein Passfoto, das den Anforderungen an ein Passfoto entspricht
Direkt regeln
Allgemein
Mit dem unten stehenden Formular können Sie online einen Behindertenparkausweis beantragen.
Antrag auf einen Behindertenparkausweis Personen
Antrag auf einen Behindertenparkausweis Einstellungen
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Die Beantragung eines Behindertenparkausweises ist kostenlos.