Was ist das?

Wenn Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, verwitwet sind oder geschieden sind, können Sie Ihren Familiennamen bei der Gemeinde ändern lassen. Sie können dann wählen:

  • nur den eigenen Nachnamen
  • nur den Nachnamen Ihres Partners
  • den Nachnamen Ihres Partners, gefolgt von Ihrem eigenen Nachnamen
  • Ihr eigener Nachname, gefolgt vom Nachnamen Ihres Partners

Achtung! Dies ist nicht dasselbe wie die Änderung des eigenen Nachnamens, weil man den Nachnamen eines anderen Elternteils haben möchte oder weil der Nachname eine verrückte Bedeutung hat.

Wie funktioniert das?

  • Der von Ihnen gewählte Nachname wird in das Basisregister Personen (BRP) aufgenommen. So sind auch andere Behörden darüber informiert und können den von Ihnen gewählten Nachnamen verwenden. Andere Institutionen und Unternehmen müssen Sie selbst informieren.
  • Auf Ihrem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein steht immer Ihr eigener Name. Auch wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Sie können jedoch den Namen Ihres Partners auf diese Dokumente eintragen lassen.

Was muss ich tun?

Sie beantragen bei der Gemeinde die Änderung der Verwendung Ihres Nachnamens. Sie können dies online oder persönlich am Schalter tun.

Was brauche ich?

  • Wenn Sie sich online bewerben, benötigen Sie Ihr DigiD.
  • Wenn Sie Ihren Antrag am Schalter stellen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis.

Direkt regeln

Mit dem nachstehenden Formular können Sie die Änderung Ihres Nachnamens online beantragen.

DigiDÄnderung der Verwendung des Nachnamens

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Wie lange dauert es?

  • Bei einer Online-Anmeldung ändert die Gemeinde Ihren Nachnamen innerhalb von 10 Arbeitstagen.
  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen, wird die Gemeinde Ihren Nachnamen sofort ändern.