Pendlerpauschale
Was ist das?
Wenn Sie eine Zweitwohnung oder ein Wohnmobil für mehr als 90 Tage im Jahr in einer Gemeinde zur Verfügung haben, während Sie in einer anderen Gemeinde gemeldet sind, zahlen Sie Pendlersteuer.
Was kostet das?
Bei einem Wert von
- 30.000,00 Euro oder weniger 225,00 Euro
- 30.001,00 € bis 60.000,00 € 243,00
- 60.001,00 € bis 120.000,00 € 328,00
- 120.001,00 € bis 180.000,00 € 405,00
- 180.001,00 € bis 240.000,00 € 490,00
- 240.001,00 € bis 300.000,00 € 583,00
- 300.001,00 € bis 360.000,00 € 660,00
- €360.001,00 und mehr €830,00
Bei einem Wert von
- € 30.000,00 oder weniger € 196,00
- 30.001,00 € bis 60.000,00 € 238,00
- 60.001,00 € bis 120.000,00 € 321,00
- € 120.001,00 bis € 180.000,00 € 397,00
- €180.001,00 bis €240.000,00 €480,00
- 240.001,00 € bis 300.000,00 € 571,00
- 300.001,00 € bis 360.000,00 € 646,00
- €360.001,00 und mehr €813,00
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Schicken Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an die Gemeinde, zu Händen des Steuerbeamten.
Achtung! Die Einlegung eines Widerspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.