Bereich Zentrum
Ein echtes Zentrum gibt es nur in Aalten und Dinxperlo. Bredevoort hat einen kleinen Platz im Zentrum. Im Zentrum gibt es verschiedene Lichtquellen, wie öffentliche Beleuchtung (Laternenpfähle), Licht aus den Geschäften (Schaufenster), Werbebeleuchtung, Festbeleuchtung und/oder beleuchtete Fassaden. All diese Lichtquellen zusammen bestimmen letztendlich die Beleuchtung auf der Straße.
Dekorative Masten und Leuchten
Im Zentrum von Dinxperlo und Aalten stehen dekorative Masten/Leuchten. Dabei kann es sich um ein anderes Leuchtenmodell in Kombination mit einem Mast in einer anderen Farbe handeln. In Bredevoort steht im Zentrum eine klassische Beleuchtung. All dies bezeichnen wir als dekorative Masten/Leuchten. Außerhalb dieser Gebiete haben wir funktionale Masten und Leuchten.

Gesetze, Verordnungen und Kennzeichnungen
In den Niederlanden gibt es einen Leitfaden, der Empfehlungen zur Lichtmenge enthält. Dies ist die NPR13201/2018. Es gibt eine Empfehlung für die Menge an Licht auf der Straße (die horizontale Lichtstärke), die Verteilung des Lichts auf der Straße (Gleichmäßigkeit) und die Menge an Licht in 1,5 m Höhe (die vertikale Lichtstärke). Wir sind nicht verpflichtet, zu beleuchten. Wir müssen jedoch immer die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten, aber dafür ist kein Licht erforderlich.
Im Bereich des eigentlichen Zentrums ist oft etwas mehr Licht vorhanden als in anderen Teilen der Gemeinde.
Neben der Richtlinie gibt es auch die freiwillige KVO (Qualitätszeichen für sicheres Unternehmertum). Darin werden gemeinsam mit den Unternehmern, der Feuerwehr, der Polizei und der Gemeinde Vereinbarungen u.a. über die Beleuchtung getroffen.
Für Werbung gibt es die NSVV-Richtlinie (Niederländische Stiftung für Beleuchtungswissenschaft) über Lichtbelästigung. Darin ist festgelegt, wie viel Licht auf eine Fassade strahlen darf.
Das Handbuch von Rijkswaterstaat und die CROW-Publikation "Werbung an Straßen" geben Ratschläge, z. B. zum Anbringungswinkel, zum Erscheinungsbild des Lichts usw.
Atmosphäre und Lebensqualität
Die Beleuchtung kann die Atmosphäre und die Lebensqualität in einem Innenstadtbereich beeinflussen. Die Lichtfarbe spielt dabei sicherlich eine Rolle. Schließlich beeinflusst sie auch die soziale Sicherheit. Die soziale Sicherheit kann unterteilt werden in:
- Objektive soziale Sicherheit: ist messbar, z. B. die Zahl der Einbrüche. Viele Einbrüche finden tagsüber statt, wenn die Leute nur eine Besorgung machen und ein Fenster offen lassen.
- Subjektive soziale Sicherheit: ist das Gefühl der Sicherheit. Es ist nicht messbar und für jeden anders. Was sind Ihre Erfahrungen? Wie gut kennen Sie die Umgebung? Woran sind Sie gewöhnt? Diese und viele andere Faktoren bestimmen Ihr Sicherheitsempfinden. Die soziale Sicherheit ist für uns viel schwieriger zu erfassen als beispielsweise die Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Farbe der Beleuchtung bestimmt teilweise die soziale Sicherheit. Bei einigen Beleuchtungsfarben erscheint alles rot, wie bei bestimmten Orangetönen. Die Fotos unten zeigen die gleichen Farbschalen. Das erste Foto zeigt die tatsächlichen Farben. Die orangefarbene Beleuchtung lässt die Tabletts auf dem zweiten Foto alle orange/rot erscheinen.


Wenn also die Beleuchtung orange ist und etwas passiert, sehen wir nicht die wahren Farben. In einer Notsituation könnten wir eine falsche Beschreibung abgeben. Eine korrekte Farbwiedergabe ermöglicht eine gute Darstellung der Realität und eine gute Gesichtserkennung.
Licht und Sicherheit
Oft hört man, dass Licht zur Einbruchsprävention notwendig ist. Licht ist aber nur sinnvoll, wenn es Menschen gibt, die darauf reagieren können. Einbrecher können sogar vom Licht profitieren. In manchen Situationen ist eine Alarmanlage oder eine Lampe, die sich durch einen Sensor einschaltet, wenn sich jemand nähert, effektiver. Eine Überwachungskamera sollte für das geeignet sein, was sie aufzeichnen soll. Zum Beispiel Gesichter oder Nummernschilder.
Stimmungsvolle Beleuchtung, Blumenkästen, Transparente usw.
Am Ende des Jahres, in den dunklen Monaten, ist die Atmosphäre im Zentrum noch wichtiger. Die Beleuchtung kann dabei eine Rolle spielen. Während dieser Zeit ist an bestimmten Orten eine stimmungsvolle Beleuchtung erlaubt. Die Einzelhändler kümmern sich in Absprache mit der Stadtverwaltung darum. Wir haben jetzt keine beleuchteten Werbekästen an Laternenmasten.
Leuchtreklame
Jeder Unternehmer ist stolz auf sein Unternehmen und möchte zeigen, was er verkauft. Aber nachts gibt es oft viel Licht. Weil das Licht aus den Schaufenstern zum Beispiel so hell ist, muss auch die Beleuchtung auf der Straße heller sein. Denn dadurch entsteht eine Art dunkles Loch in der Straße.

Anzeige
Werbung ist nicht überall erlaubt. Die Welstandsnota gibt deutlich an, wo sie angebracht werden dürfen und wo nicht. Displays sind große Bildschirme, die beleuchtet sind. Manchmal enthalten sie wechselnde oder blinkende Bilder. Dies kann mit verschiedenen Techniken wie LED oder LCD geschehen. Diese Anzeigen können in der Landschaft störend wirken. In der Regel tragen sie nicht zur Verkehrssicherheit bei.
Für große Werbetafeln/Werbemasten/LED-Displays und dergleichen ist mit dem Antrag auf eine Umweltgenehmigung ein Beleuchtungsplan erforderlich. Daraus muss hervorgehen, dass die beleuchtete Werbung keine Lichtverschmutzung für Anwohner und Verkehr verursacht. Das Lichtniveau der Werbung darf das bestehende Lichtniveau in der Umgebung nicht überschreiten. Außerdem muss aus dem Plan hervorgehen, dass der Energieverbrauch durch den Einsatz energieeffizienter, nachhaltiger Beleuchtung, die abends gedimmt und nachts ausgeschaltet wird, so weit wie möglich reduziert wird.
Wir sehen diese Anzeigen auch in Schaufenstern und dergleichen. Sie strahlen in den öffentlichen Raum und können Lichtverschmutzung und/oder Lichtbelästigung verursachen.

Sensoren
Sensoren (auch Detektionssysteme genannt) können dafür sorgen, dass das Licht eingeschaltet wird, wenn der betreffende öffentliche Raum genutzt wird. Oder dass es ein wenig heller leuchtet. Nach der Anwesenheit geht das Licht wieder aus oder leuchtet weniger hell. Auf diese Weise sparen wir Energie, und es ist auch viel besser für Flora und Fauna.

So werden wir es von nun an machen
- Wir verwenden eine andere Form oder Farbe des Mastes, um den zentralen Bereich von den anderen Bereichen zu unterscheiden (dekorative Beleuchtung anstelle von funktionaler Beleuchtung).
- Nach 19 Uhr dimmen wir das Licht.
- Wir schauen uns genau an, wie sich die Straßenbeleuchtung auf die Atmosphäre und die Lebensqualität in der Innenstadt auswirkt.
- Für das Gütesiegel „Keurmerk Veilig Ondernemen“ (KVO) ist dieser Strategieplan „Licht in der Gemeinde Aalten“ ausschlaggebend für die Beleuchtung insgesamt.
- Wo es wünschenswert und finanziell möglich ist, setzen wir Sensoren ein, so dass die Beleuchtung nachts nur dann eingeschaltet wird, wenn sich Menschen in öffentlichen Räumen aufhalten.
- Die Farbe der Beleuchtung sorgt für eine korrekte Farbwiedergabe und ermöglicht die Gesichtserkennung. Häufig ist dies weißes Licht.
- In Parkhäusern im Stadtzentrum wird die Beleuchtung abends nach 19 Uhr gedimmt. Dort, wo das Licht nicht oder nur wenig genutzt wird, wird es nachts oder wenn möglich nach Geschäftsschluss ausgeschaltet.
- Leuchtreklame an Laternenmasten ist nicht erlaubt.
- Blumenkästen, stimmungsvolle Beleuchtung und dergleichen sind nur an ausgewiesenen Standorten und in Absprache mit der Gemeinde erlaubt.
- Leuchtreklame ist im Zentrum nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
- Für große Werbetafeln/Werbemasten, LED-Displays/LCD-Bildschirme und Ähnliches muss mit dem Antrag auf eine Umweltgenehmigung auch ein Beleuchtungsplan vorgelegt werden. Wir stellen Anforderungen an die Lichtfarbe, die Lichtmenge und das Erscheinungsbild. Blinkende Leuchtreklamen/LED-Anzeigen/LCD-Bildschirme sind nirgendwo erlaubt.
- Beleuchtete Auslagen in Schaufenstern sind nicht erwünscht. Auf jeden Fall darf das physische Lebensumfeld nicht beeinträchtigt und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Außerdem sollte die Beleuchtung zumindest abends nach 19 Uhr gedimmt und nachts ausgeschaltet werden.
- Wir halten uns an den Leitfaden 'Lichtbelästigung' der Niederländischen Stiftung für Beleuchtungswissenschaft, das Handbuch der Generaldirektion für öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft und die CROW-Publikation 'Werbung an Straßen'. Wir nehmen neue Richtlinien für Displays/Bildschirme und Werbetafeln auf.
- Wir halten uns nicht an die NPR13201. In der Einkaufszone gibt es etwas mehr Licht als im übrigen Stadtzentrum. Dort halten wir uns an maximal 75% der horizontalen Lichtmenge. Wir versuchen aber, bei den vorhandenen Mastabständen die bestmögliche Gleichmäßigkeit zu erreichen.
- Wir engagieren uns mit den Unternehmern im Zentrumsbereich für Nachhaltigkeit, Energieeinsparung, Lichtverschmutzung, Atmosphäre und Lebensqualität.