Carbidschießen
Was ist das?
Unter Carbidschießen versteht man: die explosive Verbrennung von Acetylengas, das aus einer Reaktion zwischen Calciumacetylid (Carbid) und Wasser oder Gasgemischen mit ähnlichen Eigenschaften entsteht, in einem Behälter, Container oder Lagerfass.
Möchten Sie zu Silvester mit Karbid schießen? Das ist am Silvestertag zwischen 10:00 und 20:00 Uhr außerhalb bebauter Gebiete und mit einem freien Schussfeld von mindestens 100 Metern erlaubt. Dazu müssen Sie eine Meldung über das Meldeformular (siehe Registerkarte „Direct regelen”) einreichen. Dies ist bis zum 21. Dezember 2025 möglich.
Die Gemeinde/Polizei kontrolliert diese Aktivität.
Wie funktioniert das?
- Unter Karbidschießen versteht man: die explosive Verbrennung von Acetylengas in einem Behälter/Container/Lagerfass, das aus einer Reaktion zwischen Calciumacetylid (Karbid) und Wasser oder Gas(gemischen) mit ähnlichen Eigenschaften entsteht.
- Es ist verboten, im Freien mit Karbid zu schießen.
- Das Verbot in Punkt 2 gilt nicht, wenn das Karbidschießen am Silvestertag zwischen 10:00 und 20:00 Uhr stattfindet, vorausgesetzt:
- Beim Karbidschießen dürfen nur Kanister mit einem Fassungsvermögen von maximal 40 Litern verwendet werden.
- Das Karbidschießen findet außerhalb bebauter Gebiete in einer Entfernung von mindestens 100 Metern von Wohnhäusern und 300 Metern von Gebäuden, Bauwerken oder anderen Anlagen statt, in denen Tiere gehalten werden.
- Das freie Schussfeld beträgt mindestens 100 Meter, und innerhalb dieses Schussfeldes befinden sich keine öffentlichen Straßen, Wege und keine Personen.
- Die Busse werden mit Plastik- oder Lederbällen verschlossen.
- Wer mit Karbid schießt, trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden.
- Wer mit Karbid schießt, muss dies mindestens drei Wochen im Voraus beim Bürgermeister und beigeordnete melden.
- Der Bürgermeister und beigeordnete bis zu einer Woche vor dem Datum des Karbidschießens erklären, dass sie dagegen Einwände haben.
- Der Bürgermeister und beigeordnete Ausnahmen von dem in Punkt 2 genannten Verbot gewähren.
- Die Bestimmungen in Punkt 2 gelten nicht, soweit der darin geregelte Gegenstand durch das Umweltgesetz, das Waffen- und Munitionsgesetz oder das Strafgesetzbuch geregelt ist.
Direkt regeln
Die Bewerbungsfrist endet am 21. Dezember 2025.
Meldeformular für das Schießen mit Karbid
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.