Bauwerk, Fertigstellungsmeldung

Was ist das?

Eine Baugenehmigung enthält Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Wenn Sie die Arbeiten abgeschlossen haben, melden Sie dies der Gemeinde. Die Gemeinde prüft dann, ob Sie gemäß den Vorschriften in der Genehmigung gebaut haben.

Wenn Sie gemäß den Vorschriften gebaut haben, dürfen Sie das Bauwerk nutzen.

Sobald Ihr Bauvorhaben begonnen hat, abgeschlossen ist und zur Nutzung bereitsteht, müssen Sie dies melden. Dies kann durch Einreichen einer vollständig ausgefüllten Meldung (im Anhang der Genehmigung) erfolgen. Sie können diese Meldung auch online einreichen (siehe Abschnitt „Direkt regeln”).

Was muss ich tun?

Sie melden der Gemeinde digital, dass das Bauwerk gemäß der erteilten Baugenehmigung errichtet wurde und dass Sie das Bauwerk in Betrieb nehmen.

  • Sie melden bei der Gemeinde, dass Sie mit dem Bau fertig sind und dass dieser gemäß der erteilten Baugenehmigung errichtet wurde und Sie ihn nun nutzen möchten.
  • Tun Sie dies spätestens am ersten Arbeitstag, nachdem Sie die Arbeiten abgeschlossen haben.
  • Reichen Sie die Meldung schriftlich ein. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind.

DEPOSIT:

Die Gemeinde Aalten hat eine Pfandregelung.

Wenn Sie den Baubeginn, vorzugsweise vor Beginn der Bauarbeiten, spätestens zwei Wochen nach Beginn der Bauarbeiten gemeldet und die Fertigstellung spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten gemeldet haben, erhalten Sie die berechneten 100,00 € zurück.

Direkt regeln

Sie können den Beginn und die Fertigstellung von Bau- oder Abbrucharbeiten digital melden. Klicken Sie unten auf die Schaltfläche, um eine Meldung über den Beginn oder die Fertigstellung von Bau- oder Abbrucharbeiten zu übermitteln.

Anmeldung des Beginns/der Fertigstellung von Bau- oder Abrissarbeiten

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.