Möchten Sie Ihr Wahlrecht ausüben, sich aber nicht für eine bestimmte Partei oder einen bestimmten Kandidaten entscheiden? Dann können Sie ungültig wählen. Dazu legen Sie den Stimmzettel unausgefüllt in die Wahlurne. Eine ungültige Stimme zählt zur Wahlbeteiligung, hat jedoch keinen Einfluss auf die Sitzverteilung.

Möchten Sie mehr erfahren?

Auf der Website des Wahlratsfinden Sie detaillierte Informationen und den rechtlichen Hintergrund.