Beerdigung oder Einäscherung
Was ist das?
Sie können eine verstorbene Person bestatten oder einäschern lassen. Dafür brauchen Sie die Genehmigung der Gemeinde. Ihr Bestattungsunternehmen wird dies in der Regel für Sie erledigen.
Wie funktioniert das?
Sie können den Verstorbenen frühestens 36 Stunden nach seinem Tod begraben oder einäschern. Spätestens jedoch 6 Arbeitstage nach dem Tod.
Beerdigung oder Einäscherung nach 6 Werktagen
Für eine Beerdigung oder Einäscherung nach sechs Werktagen ist die Genehmigung des Bürgermeisters der Gemeinde und eines Arztes erforderlich. Sie können beispielsweise beantragung religiösen Gründen eine Genehmigung beantragung . Oder wenn Familienangehörige aus einem weit entfernten Land an der Beerdigung teilnehmen möchten.
Beerdigung oder Einäscherung innerhalb von 36 Stunden
Wenn Sie den Verstorbenen innerhalb von 36 Stunden beerdigen oder einäschern wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von:
- die Staatsanwaltschaft
- der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat
Was muss ich tun?
Ihr Bestattungsunternehmer beantragt die Genehmigung bei der Gemeinde und meldet auch den Tod. Sie müssen dies nicht selbst tun. Auch wenn Sie den Verstorbenen früher beerdigen oder einäschern lassen möchten oder einen Aufschub beantragung möchten, kümmert sich Ihr Bestattungsunternehmer darum.
Kauf eines Grabes
In der Gemeinde Aalten ist es nicht möglich, das Recht auf Bestattung im Voraus zu erwerben, sondern die Gräber werden bei Tod in der Reihenfolge ihrer Verfügbarkeit vergeben. Dies ist eine der Angelegenheiten, die ein Bestattungsunternehmer für Sie regeln kann.
Das Grab wird auf den Namen eines Angehörigen eingetragen; dieser ist unter anderem für die Pflege des Grabes verantwortlich. Wenn der rechtmäßige Eigentümer stirbt, muss das Grab daher auf den Namen einer anderen Person übertragen werden.
Was brauche ich?
- Bescheinigung eines Arztes oder Gerichtsmediziners
Was kostet das?
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Tarifliste in der Verordnung über die Erhebung und Einziehung von Bestattungsgebühren 2026.