Beerdigung oder Einäscherung
Was ist das?
Sie können eine verstorbene Person bestatten oder einäschern lassen. Dafür brauchen Sie die Genehmigung der Gemeinde. Ihr Bestattungsunternehmen wird dies in der Regel für Sie erledigen.
Wie funktioniert das?
Sie können den Verstorbenen frühestens 36 Stunden nach seinem Tod begraben oder einäschern. Spätestens jedoch 6 Arbeitstage nach dem Tod.
Beerdigung oder Einäscherung nach 6 Werktagen
Für eine Beerdigung oder Einäscherung nach 6 Werktagen ist die Genehmigung des Bürgermeisters der Gemeinde und eines Arztes erforderlich. Sie können zum Beispiel eine Genehmigung aus religiösen Gründen beantragen. Oder wenn Verwandte aus einem fernen Land an der Beerdigung teilnehmen möchten.
Beerdigung oder Einäscherung innerhalb von 36 Stunden
Wenn Sie den Verstorbenen innerhalb von 36 Stunden beerdigen oder einäschern wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von:
- die Staatsanwaltschaft
- der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat
Was muss ich tun?
Ihr Bestattungsunternehmer wird bei der Gemeinde eine Genehmigung beantragen und eine Sterbeurkunde ausstellen. Sie müssen dies nicht selbst tun. Auch wenn Sie den Verstorbenen früher beerdigen oder einäschern wollen oder einen Aufschub beantragen, wird Ihr Bestattungsunternehmer dies für Sie erledigen.
Kauf eines Grabes
In der Gemeinde Aalten ist es nicht möglich, das Recht auf Bestattung im Voraus zu erwerben, sondern die Gräber werden bei Tod in der Reihenfolge ihrer Verfügbarkeit vergeben. Dies ist eine der Angelegenheiten, die ein Bestattungsunternehmer für Sie regeln kann.
Das Grab wird auf den Namen eines Angehörigen eingetragen; dieser ist unter anderem für die Pflege des Grabes verantwortlich. Wenn der rechtmäßige Eigentümer stirbt, muss das Grab daher auf den Namen einer anderen Person übertragen werden.
Was brauche ich?
- Bescheinigung eines Arztes oder Gerichtsmediziners
Was kostet das?
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Verordnung über die Erhebung und Einziehung von Gebühren für die Koronarversorgung 2025