Asche verstreuen
Was ist das?
Sie können die Asche einer verstorbenen Person verstreuen. Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde.
Wie funktioniert das?
Nach einer Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in einem Aschebehälter gesammelt. Dieser Aschebehälter bleibt einen Monat lang in der allgemeinen Nische des Krematoriums. Während dieses Monats entscheiden Sie, was Sie mit der Asche machen wollen.
Sie können zum Beispiel die Asche verwenden:
- Streuung auf dem offenen Meer oder
- auf einem bestimmten Streufeld
- zu Hause bleiben
- Beisetzung in einem ausgewiesenen Bereich eines Krematoriums oder Friedhofs
- begraben in einem Grab
- ins Ausland bringen (Export)
Was muss ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde.
Direkt regeln
Mit dem nachstehenden Formular können Sie online eine Ausnahmegenehmigung für das Verstreuen von Asche beantragen.
Antrag auf Befreiung von der Verstreuung der Asche
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Verordnung über die Erhebung und Einziehung von Gebühren für die Koronarversorgung 2025
Zusätzliche Informationen
Neben dem Verstreuen der Asche können Sie auch Folgendes mit ihr tun:
- zu Hause in einer dekorativen Urne aufbewahren
- ins Ausland mitnehmen
- Beisetzung der Urne in einem Grab oder einer Nische in einer Urnenwand
- Aufbewahrung eines Teils der Asche in einem Schmuckstück oder Glasobjekt