Ableitung von Abwasser
Was ist das?
Einleitende Abwasserunternehmen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Abwasser in die kommunale Kanalisation einleiten wollen, möchte die Gemeinde das von Ihnen wissen. Sie müssen nur bestimmte Einleitungen melden. Für andere Einleitungen müssen Sie bei der Gemeinde eine Genehmigung beantragen.
Ableitung von häuslichem Abwasser
Es ist verboten, häusliche Abwässer außerhalb der Kanalisation einzuleiten (abzuleiten), zum Beispiel in einen Bach, Fluss, See oder in den Boden. Wenn Ihr Haus oder ein anderes Gebäude (noch) nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, können Sie eine Ausnahme vom Einleitungsverbot beantragen. Dies tun Sie bei der Wasserbehörde oder dem Wasserwirtschaftsamt in Ihrer Region.
Wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung haben, brauchen Sie keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Über das Omgevingsloket können Sie sehen, ob Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung machen müssen.
Was muss ich tun?
Abwassereinleitungsgenehmigung für Unternehmen
Die Anmeldung oder Beantragung der Genehmigung erfolgt über das Omgevingsloket. Geben Sie dabei die folgenden Informationen an:
- Ob Sie bereits Genehmigungen für die Abwassereinleitung erhalten haben (z. B. eine Umweltgenehmigung oder eine wasserrechtliche Genehmigung)
- ob Sie bereits eine Anmeldung zur Abwassereinleitung eingereicht haben (nur wenn Sie auch eine Bestätigung der Anmeldung haben)
Befreiung von der Einleitung häuslichen Abwassers
- Sie fragen die Wasserbehörde/Hochwasserbehörde, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
- Beantragen Sie dann ggf. die Befreiung. Geben Sie dabei an, wie Sie Ihre häuslichen Abwässer einleiten wollen.