Aktivitätszuschuss für Gemeindezentren
Die Gemeindezentren in der Gemeinde Aalten sind wichtig für die Lebensqualität in unseren Ortskernen und Weilern. Sie bieten Raum für Begegnungen, Vereinsaktivitäten und Initiativen der Einwohner. Auf diese Weise tragen sie zum sozialen Zusammenhalt bei und sorgen dafür, dass sich die Menschen einbringen können.
Zur Unterstützung dieser Aktivitäten hat die Gemeinde die „Förderregelung zur Aufrechterhaltung des Angebots an sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten in Gemeindezentren“ verabschiedet. Im Rahmen dieser Regelung können die neun von der Gemeinde anerkannten Gemeindezentren Fördermittel für die Aufrechterhaltung ihres bestehenden Angebots an sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten erhalten. Die Regelung trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Jährlicher beantragungussantrag
Im Jahr 2025 hat die Gemeinde eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten durchgeführt, die von den Gemeindezentren oder in deren Rahmen organisiert werden. Auf dieser Grundlage wurden feste Förderbeträge für die kommenden Jahre festgelegt.
Der Zuschuss muss jedoch jedes Jahr erneut vom Vorstand des Gemeindehauses beantragt werden. In der Ortschaft De Heurne finden die Vereinsaktivitäten im örtlichen Gastronomiebetrieb statt. Deshalb kann dort ausnahmsweise der Verein „Heurns Belang“ den Zuschuss beantragung.
Lesen Sie die vollständige Förderrichtlinie „ “ auf overheid.nl.